Spenden
Ihre Spende für die CDU
Unterstützen Sie die Aktivität der CDU Delingsdorf. Ihre Spende bedeutet für uns konkrete Hilfe bei der Umsetzung von Ideen und der wirksamen Vermittlung unserer Aktivitäten in der Öffentlichkeit. Das beginnt bei der Bereitstellung unserer Internetseiten, beinhaltet den Druck von Flugblättern und anderem Informationsmaterial, die Durchführung von Veranstaltungen und geht bis zur Entwicklung und Durchführung der Wahlkämpfe.
Helfen Sie mit, die Menschen in unserem Dorf von der Christlich Demokratischen Union zu überzeugen. Engagieren Sie sich und spenden Sie für eine starke CDU!
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr
Malte Steckmeister
Vorsitzender der CDU Delingsdorf
P.S.: Noch mehr als über Spenden freuen wir uns über neue Mitglieder - vielleicht konnten wir ja Ihr Interesse wecken?
Online-Spende via Paypal
Nicht nur, wenn Sie über ein Paypal-Konto verfügen, können Sie uns ganz bequem direkt online eine Spende zukommen lassen, sondern auch, wenn mit Hilfe Ihrer Visa- oder Mastercard-Kreditkartennummer oder Bankverbindung (via Giropay). Klicken Sie dazu einfach auf folgenden Spenden-Knopf:
Spende per Banküberweisung
Sie können ganz einfach per Überweisung auf unser Konto spenden. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung. Unsere Bankverbindung lautet:
Raiffeinsenbank Bargteheide
BLZ: 230 621 24
Kontonummer: 655
Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende
Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:
- Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die
steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen
beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen
veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich
geltend gemacht werden.
- Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €/3.300,- € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
- Weitere 1.650,- €/3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.
- Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsaus gaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesell schaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.






