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Meldung 147 von 319

Mo 13.07.2020 20:00

Op de Barg

Warum ist denn hier jetzt ein Halteverbot?

Das mag sich der/die eine oder andere gefragt haben … Nun, nichts geschieht ohne Grund :) Es ist etwa zwei Jahre her, als dieses Thema auf einer Sitzung des Bau-, Wege- und Planungsausschusses (BWPA) besprochen wurde. Die Fläche wird für die Instandhaltung des Spielplatzes durch den Bauhof des Amtes benötigt, ist aber andererseits auch der einzige Zugang aus dem südlichen Op de Barg. Für beide Zwecke ist es zwingend erforderlich, dass diese Fläche nicht wie so oft zugeparkt wird.

Im Ausschuss herrschte entsprechend Einvernehmen, dort ein eingeschränktes Halteverbot auszuschildern, daher hat die Bürgermeisterin das Amt gebeten diese Beschilderung dort vorzunehmen. Wofür die gepflasterte Fläche diente ist heute allerdings unklar. Auf dem ersten Google Bild von 2002 ist sie schon zu sehen. Damit ist klar, dass sie keiner „Feuerwehrzufahrt“ für die Container-Kita gedient haben kann. Im ursprünglichen Bebauungsplan ist diese Fläche als Standort für Abfallcontainer ausgewiesen. Vielleicht kann einer unserer Leser hier Auskunft geben?

Generell ist es so, daß es immer mal wieder vorkommt, daß im Rahmen von Straßenbegehungen des BWPA oder durch Rückmeldungen von Bürgern, Feuerwehr, Amt u.ä. Missstände oder klärungsbedürftige Regelungslücken hinsichtlich Park-/Halteverboten oder Beschilderungen auftauchen, die dann entsprechend geklärt werden. Da durch den ordnungsamtlichen Außendienst auch der ruhende Verkehr überwacht wird, dürfte es im Interesse aller sein, wenn möglichst klar ist, wo Halten/Parken erlaubt ist — es gab hier beispielsweise auch im Wendehammer Poggensiek oft Probleme, die durch Beschilderung geklärt wurden, siehe dazu: facebook.com/cdudelingsdorf/posts/3642407922454270

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